Die vertikale und horizontale Ausdehnung sowie die Lage des Gebäudes basiere auf dem Richtprojekt. Aufgrund der ortsbaulich eher sensiblen Lage sei es sinnvoll, die Ausdehnung und Lage möglichst genau zu definieren und die nötigen Handlungsspielräume für die Projektierung zu berücksichtigen. Nebst der höchstzulässigen Ausdehnung werde auch die kleinstmögliche Ausdehnung der Hauptbauten vorgeschrieben, um so eine ortsbaulich angemessene Volumetrie nicht nur zuzulassen, sondern auch zu sichern. Das Vordach dürfe als Schutz für die Verkaufsnutzung im Erdgeschoss über die gesamte Fassadenlänge erstellt werden und nicht wie in Art.