Im Planungsbericht wird ausgeführt, die Baubereiche Hauptbauten gingen nach Art. 65 BauV den Abstandsvorschriften gemäss Regelbauweise vor und legten somit die Lage resp. die abweichenden Abstände der Hauptbauten untereinander sowie zur Strasse und den Grundstücksgrenzen der benachbarten Grundstücke fest. Weiter würden die vertikale und horizontale Ausdehnung sowie die Verkaufsnutzung mit den Baubereichen definiert. Die vertikale und horizontale Ausdehnung sowie die Lage des Gebäudes basiere auf dem Richtprojekt.