Mit dem Quartierplan soll hauptsächlich ermöglicht werden, dass einerseits das bestehende Gebäude auf der Parzelle Nr. g. abgerissen und im Baubereich der Hauptbaute A neu errichtet, andererseits auf der Parzelle Nr. a. eine Tiefgarage sowie ein Anbau am bestehenden Bauernhaus A. realisiert werden kann. Gemäss Planungsbericht wird in den folgenden Bereichen von der Regelbauweise abgewichen: Gesamthöhe, traufseitige Fassadenhöhe, Nettoverkaufsfläche, Grenzabstand ober- und unterirdische Bauten, Strassenabstand, Einfriedungen, vorspringende Gebäudeteile und Bauweise.