Der Quartierplan und das Richtprojekt wurden damit unter Einbezug der Fachkommissionen Heimatschutz und Denkmalpflege in mehreren Schritten optimiert. Insoweit musste die C. AG Zugeständnisse machen, damit das geschützte Kulturdenkmal in seinem Wert und seiner Wirkung möglichst geschont wird. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die Fachkommissionen berechtigt gewesen wären, Einsprache gegen den vorgesehenen Quartierplan zu erheben (Art. 65 Abs. 7 BauG). Dies haben sie nicht gemacht, weshalb davon auszugehen ist, dass sie mit dem vorliegenden Quartierplan einverstanden sind.