O., §7 N 67 und 88). Wie bereits erläutert, liegt A. in der Umgebungszone (…) mit Erhaltungsziel a mit einer gewissen Bedeutung. Die Umgebungszone (…) wird beschrieben als (…). Eine Beeinträchtigung eines Denkmalschutzobjektes liegt unter anderem dann vor, wenn ein Schutzobjekt durch Veränderungen in seiner Umgebung in jenen Bereichen, die es einzigartig oder charakteristisch machen und aufgrund derer es unter Schutz gestellt wurde, in erheblicher bzw. umfangreicher Weise beeinträchtigt wird.