Dabei ist bei Zielkonflikten die Schutzvermutung, welche das Schutzinventar begründet, zu überprüfen (vgl. ENGLER, Handbuch Heimatschutzrecht, Internationales, nationales und kantonales Recht, 2020, § 7 N 143). Grundsätzlich ist eine Baute nie isoliert, sondern immer auch in ihrer Lage zu betrachten. Darauf basiert auch die Bestandesaufnahme und die Bewertungen für die ISOS-Ortsbilder. Eine wichtige Stellung hat der Umgebungsschutz im ISOS, worin regelmässig Umgebungszonen festgelegt sind (vgl. ENGELER, a.a.O., §7 N 67 und 88).