In solchen Fällen würden die Abstellplätze normalerweise 15 oder 30 Minuten nach Ladenschluss geschlossen. Dies könne beispielsweise mit einem Poller sichergestellt werden. Die Ausnahme betreffe einzelne Anstösser. Es soll die Möglichkeit bestehen, ein bis zwei Abstellplätze an Anstösser zu vermieten resp. abzutreten. Für die Besucher der Wohnnutzung sollen die Abstellplätze auf der Parzelle Nr. g. zur Verfügung stehen. 135 - 216 Geschäftsbericht 2024 der Gerichte – Gerichtsentscheide