Die Trennung zwischen Garage und Gelände würde in diesem Fall nur mit einer kleinen Aufbordung zum Vorschein kommen. Im Richtprojekt sei zurzeit die zweite Variante abgebildet. Die Einfahrt der Tiefgarage münde in die Strasse V. ein. Die Rampe werde nicht an das Bauernhaus geführt. Das Bauernhaus soll weiterhin auf der Wiese stehen. Damit die Sammelgarage nicht übermässig in Erscheinung trete und auch um die Umgebung der geschützten A. zu schützen, würden Vorgaben hinsichtlich der vertikalen Ausdehnung und der Materialisierung der sichtbaren Bereiche gemacht.