Bauernhäuser, seien geprägt von ihrer Stellung und Umgebung. Typisch für Appenzellerhäuser sei, dass sich die Wiese bis an das Haus ziehe. Dem Inventar der schützenswerten Bauten und Baugruppen zum Denkmalschutzobjekt (…) sei zu entnehmen, dass das Bauernhaus A. betont werde durch den weiten Grünraum zur Strasse und zu den Nachbarbauten. Ohne diesen Freiraum verliere A. ihren Ausdruck und verschwinde im Dorfkern. Die Feststellung der Standeskommission, dass nur der südliche Freiraum im Vordergrund stehe, sei nicht richtig. Der Freiraum zu den Nachbarbauten sei erwiesenermassen gleichbedeutend.