Es genüge nicht, wenn die oberirdischen Autoabstellplätze nur während den üblichen Ladenöffnungszeiten genutzt werden dürften und die Abstellplätze mit Rasengittersteinen kaschiert würden. Das Bauernhaus soll zwar gemäss Quartierplanbericht weiterhin von Freiraum umgeben sein, dennoch ermögliche der Quartierplan die Anordnung von Parkplätzen direkt am geschützten Bauernhaus und die damit einhergehende optische Schliessung des heutigen Freiraums. Der vorgesehene minimale Grünstreifen zwischen Parkierungsanlage und Stall vermöge daran nichts zu ändern.