5.2. Bauernahaus A. inkl. Tiefgarage und oberirdische Parkplätze 5.2.1. Die Beschwerdeführer machen geltend, das Bauernhaus A. erfahre durch das Richtprojekt eine erhebliche Beeinträchtigung. Auf die oberirdischen Parkplätze und die sichtbare Tiefgarage sei aus Rücksicht auf das geschützte Bauernhaus zu verzichten. Es genüge nicht, wenn die oberirdischen Autoabstellplätze nur während den üblichen Ladenöffnungszeiten genutzt werden dürften und die Abstellplätze mit Rasengittersteinen kaschiert würden.