Das Richtprojekt sei in Bezug auf den architektonischen Ausdruck verbindlich. Die Fassaden der Gebäude im Baubereich Hauptbaute A hätten gleichwertig in Erscheinung zu treten. Sie seien mit Ausnahme von gestalterisch abgesetzten Sockelgeschossen mit Holz zu verkleiden. Publikumsorientierte Nutzungen im Erdgeschoss seien über die Fassade zum öffentlichen Strassenraum transparent zu gestalten, insbesondere dürften Fenster nicht abgeklebt werden. Das Gebäude im Baubereich Hauptbaute A sei giebelständig zur Strasse U. zu stellen. Die Dächer seien mit Ziegeln oder Blech zu decken.