5.1. Baubereich Hauptbaute A 5.1.1. Die Beschwerdeführer bringen vor, durch die Verlegung der Strasse und die massive Vergrösserung des Gebäudevolumens auf den Parzellen Nrn. g. und h. würden die kleinräumigen Appenzellerhäuser derart verdeckt, dass sie nicht mehr als bauliche Einheit wahrgenommen werden könnten. Zudem gehe der Bezug zu den weiteren Schutzobjekten in unmittelbarer Nähe verloren. Dies widerspreche nicht nur den Schutzzielen des ISOS, sondern auch dem Schutzzonenplan und dem Baureglement der Feuerschaugemeinde in stossender Weise.