Zum anderen hat das Bundesgericht festgehalten, dass die Aufnahme einer Baute in das ISOS nicht bedeutet, dass ihr Schutz oder der Schutz der zugehörigen inventarisierten Baugruppe zur Bundesaufgabe wird (vgl. Urteil des Bundesgerichts 1C_332/2019 vom 18. Dezember 2020 E. 3.3). Weiter liegt gemäss Bundesgericht grundsätzlich keine Bundesaufgabe vor, wo sich das RPG auf Rahmenbestimmungen wie zum Beispiel der Nutzungsplanung oder der Bewilligung von Bauten innerhalb der Bauzone beschränkt (vgl. BGE 139 II 271 E. 10.1).