4.2. Die verfügende Behörde hielt diesbezüglich in ihrem Einspracheentscheid vom 16. August 2022 fest, sie berücksichtige mit dem Quartierplan die gemeinsamen Empfehlungen der ENHK sowie der eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege. Diese hätten im Jahr 2010 in einem Gutachten zur Schutzwürdigkeit der Liegenschaft empfohlen, dass im Rahmen eines Quartierplans ein Trenngürtel zwischen «A.» und dem nördlich gelegenen Baugebiet planerisch gesichert würde. Die Einholung eines zusätzlichen Gutachtens werde von der verfügenden Behörde abgelehnt.