Eine Interessenabwägung im Lichte der Heimatschutzanliegen sei insbesondere dann vorzunehmen, wenn von der Regelbauweise abgewichen werden soll. Somit sei ein Gutachten einzuholen, wenn die zuständige Fachstelle eine erhebliche Beeinträchtigung des Inventarobjekts nicht mit Sicherheit ausschliessen könne. Vorliegend sei die Einholung eines Gutachtens der ENHK dringend zu prüfen, da eine Beeinträchtigung der geschützten «A.» nicht auszuschliessen sei.