seien Bundesinventare wie das ISOS von Bedeutung. Könne ein Objekt der Bundesinventare durch eine Bundesaufgabe erheblich beeinträchtigt werden, so sei nach Art. 7 NHG zwingend ein Gutachten der ENHK einzuholen. Es bestehe gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung (z.B. BGE 135 II 209) die Pflicht zur Berücksichtigung von Bundesinventaren. Eine Interessenabwägung im Lichte der Heimatschutzanliegen sei insbesondere dann vorzunehmen, wenn von der Regelbauweise abgewichen werden soll.