Eine Studie oder ein Konkurrenzverfahren als Grundlage für die Quartierplanung hätte wahrscheinlich eine Lösung hervorgebracht, die sowohl die Eigenheiten der geschützten Wohnhäuser an der Strasse T. als auch die Bedeutung des Freiraums rund um das denkmalgeschützte Bauernhaus A. berücksichtigt hätte. Die Standeskommission hätte die Quartierplanung mangels einer geeigneten Grundlage zurückweisen müssen, spätestens aber im Rekursentscheid weitere Abklärungen zur Verträglichkeit der Parkierung mit dem Schutzobjekt treffen müssen.