Nicht verwunderlich sei, dass, wenn die Aufgaben der Öffentlichkeit Privaten überlassen werde, die privaten Interessen im Vordergrund stünden. Die Quartierplanung bevorzuge eine Grundeigentümerin über die Massen, ohne die Interessen der übrigen Eigentümer zu beachten und ohne öffentliche Interessen zu wahren, weshalb sie zurückzuweisen sei. Eine Studie oder ein Konkurrenzverfahren als Grundlage für die Quartierplanung hätte wahrscheinlich eine Lösung hervorgebracht, die sowohl die Eigenheiten der geschützten Wohnhäuser an der Strasse T. als auch die Bedeutung des Freiraums rund um das denkmalgeschützte Bauernhaus A. berücksichtigt hätte.