1. Da gegen die zweite Auflage der Quartierplanung keine Einsprache eingegangen ist, sind die Einwendungen der Beschwerdeführer gegen die erste Auflage der Quartierplanung vorliegend gestützt auf die angepassten Quartierplanungsunterlagen zu prüfen. Massgebend sind somit der Quartierplan x. vom 2. November 2022, das Reglement zum Quartierplan x. vom 2. November 2022 (folgend: QPR) und der Planungsbericht x. vom 2. November 2022.