Zusammenfassend hielt die Standeskommission fest, aufgrund des überarbeiteten Quartierplanreglements erweise sich der Rekurs gegen die alte Quartierplanung als nicht stichhaltig. 7. Gegen den Rekursentscheid vom 4. Juli 2023 erhoben D. und E. (folgend: Beschwerdeführer) am 12. August 2023 Beschwerde und beantragten, es sei ihnen eine Fristerstreckung für die Nachreichung einer Begründung zu gewähren. 127 - 216 Geschäftsbericht 2024 der Gerichte – Gerichtsentscheide