Das für den Erlass von Quartierplänen zuständige Organ könne die Überbauung eines Areals in weit höherem Mass beeinflussen, als dies ohne Quartierplan der Fall sei. Es liege in der Natur der Sache, dass die Raumplanung Ungleichheiten schaffe. Der Hauptantrag, es sei auf den Quartierplan zu verzichten, sei deshalb abzuweisen.