14. BauG-Beschwerde (Quartierplan x.) Die Regelungen des Quartierplanreglements entsprechen den Vorschriften des Baugesetzes, der Bauverordnung, des Baureglements der Feuerschaugemeinde sowie der Heimatschutzverordnung. Die verfügende Behörde hat die sich widerstreitenden Interessen ermittelt, abgewogen und ist nachvollziehbar zum Schluss gelangt, dass mit dem Quartierplan x. die Ästhetikvorschriften befolgt werden und die Einschränkungen verhältnismässig sind. Erwägungen: I.