121 - 216 Geschäftsbericht 2024 der Gerichte – Gerichtsentscheide angeführten Bemerkungen würden sich auf Beteiligungen im Geschäftsvermögen von natürlichen Personen beziehen. Daraus lasse sich nichts bezüglich des Ausschlusses des Beteiligungsabzuges von Kapitalgesellschaften wie der Beschwerdeführerin ableiten.