Zwischen dem Entwurf des Bundesrates und der endgültigen gesetzlichen Fassung habe eine Änderung des Gesetzeswortlautes bezüglich der Anteile an Anlagefonds stattgefunden. Der Ausschluss der Teilbesteuerung von Beteiligungen an Anlagefonds im Geschäftsvermögen von natürlichen Personen sei gerade nicht im Gesetzeswortlaut übernommen worden. Der Bundesrat habe den ausdrücklichen Ausschluss des Beteiligungsabzuges in seinem Entwurf, den er dem Gesetzgeber unterbreitet habe, als notwendig erachtet. Nur deswegen sei er ins Gesetz aufgenommen worden.