In der Botschaft zum Unternehmenssteuerreformgesetz II vom 22. Juni 2005 habe der Bundesrat in Fortführung der bisherigen Steuerpraxis ausgeführt, Beteiligungen an Anlagefonds und diesen steuerlich gleichgestellten Körperschaften (heute kollektive Kapitalanlagen) seien vom Beteiligungsabzug ausgeschlossen (BBI 2005 4733 ff., 4813). Dies habe er einerseits damit begründet, dass das Ziel der Reform die Förderung von Unternehmeraktionären sei und die steuerliche Begünstigung von Anteilen an kollektiven Kapitalanlagen dem Ziel nicht dienen würden.