7. Mit Eingabe vom 21. April 2023 nahm der Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin die Gelegenheit des rechtlichen Gehörs wahr und stellte die Rechtsbegehren, sie sei mit einem steuerbaren Reingewinn von CHF 22'142'600.00 für die Direkte Bundessteuer und für die Staats- und Gemeindesteuer zu veranlagen und bei der Steuerberechnung sei ein Beteiligungsabzug von 48.6 % zu gewähren. (…) 118 - 216 Geschäftsbericht 2024 der Gerichte – Gerichtsentscheide III.