2. Mit Veranlagungsverfügung der Kantonalen Steuerverwaltung vom 24. August 2022 wurde die A. AG für die Steuerperiode 2019 mit einem steuerbaren Reingewinn von CHF 7'880'800.00 für die Staats-, Bezirks- und Gemeindesteuern und mit einem steuerbaren Reingewinn von CHF 22'142'600.00 für die Bundessteuern veranlagt. Bei der Veranlagung 2019 wurde der deklarierte Beteiligungsabzug von 39.837% betreffend Kapitalgewinn aus dem Verkauf der Anteile an der B. steuerlich nicht akzeptiert.