Der Berufungskläger habe ihnen gesagt, sie dürften nicht durch, dies sei kein Weg. Aufgrund des Vorfalls mit ihrer Kollegin habe sie zu ihrem Mann gesagt, sie lasse sich nicht darauf ein und sei weitergelaufen. Sie sei also am Haus vorbeigelaufen und habe weiter vorne auf ihren Mann gewartet. Sie habe noch gehört, dass ihr Mann und der Berufungskläger miteinander geredet hätten. Der Berufungskläger habe gesagt, dies sei sein Boden und niemand gehe dort durch. Ihr Mann habe sich gewehrt. Was sie wortwörtlich gesagt hätten, habe sie nicht gehört, sie sei zu weit weg gewesen; in einer Entfernung von ca. 100 bis 150 Meter.