F. wurde an der Berufungsverhandlung vom 21. August 2024 als Zeugin befragt. Sie sagte aus, sie sei mit ihrem Mann B. auf das Haus des Berufungsklägers zugegangen. Schon einmal habe sie mit einer Kollegin diesen Wanderweg nehmen wollen. Schon damals sei der Berufungskläger aus dem Haus gekommen und habe ihnen gesagt, sie dürften dort nicht durchgehen. Nun sei der Berufungskläger schon zum zweiten Mal vom Haus her auf sie zugekommen. Sie seien stehen geblieben und es habe, soweit sie sich erinnern möge, einen Draht über den Weg gespannt gehabt. Der Berufungskläger habe ihnen gesagt, sie dürften nicht durch, dies sei kein Weg.