Der Berufungskläger habe ihn seitlich angerempelt und gesagt, ob er jetzt endlich aufhöre und umkehre, oder ob er den Prügel holen müsse. Da sei er umgekehrt, wieder über die Schnur gestiegen und nicht über den folgenden Drahthag mit Handgriff gestiegen. Er habe Angst gehabt, dass der Berufungskläger ihm eins runterhaue. Er hätte ihm zugetraut, dass er einen Prügel hole und ihn unter Einsatz dieses Prügels vom Weg vertreibe. 2.3. Aussagen Zeugin F. 114 - 216 Geschäftsbericht 2024 der Gerichte – Gerichtsentscheide