Letzterer habe gesagt, man dürfe da nicht durch, das sei kein Wanderweg. Seine Frau sei daraufhin auf dem normalen Weg weitergegangen, vermutlich, weil sie keine weiteren Scherereien gewollt habe. Er habe sich beim Berufungskläger (…) mit Namen vorgestellt (…). Es habe dann eine Unterhaltung gegeben und der Berufungskläger habe ihm erklären wollen, dass die Gerichtsentscheide falsch seien. Er habe sich verabschieden und den Wanderweg weitergehen wollen. Der Berufungskläger habe ihm nachgerufen, er sage es nochmals, das sei kein Wanderweg.