Anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Konfrontationseinvernahme vom 22. August 2023 schilderte B. erneut, ihm sei bekannt gewesen, dass auf der Liegenschaft des Berufungsklägers ein Wanderweg Richtung y. oder so abzweige. Er und seine Frau hätten am 10. Juli 2022 diesen Weg nehmen wollen. Es sei eine Schnur über den Weg gespannt gewesen. Er sei über die Schnur gestiegen. Bevor seine Frau dasselbe habe machen können, sei der Berufungskläger vom Bauernhaus her gekommen. Letzterer habe gesagt, man dürfe da nicht durch, das sei kein Wanderweg.