Dies sei kein Wanderweg. Er habe sich mit Namen vorgestellt und ihm erklärt, dass er (…) genau wisse, dass er den von ihm geplanten Weg begehen dürfe. (…) Nachdem die Diskussion einige Zeit gelaufen sei, habe er sich vom Berufungskläger verabschieden und den Weg begehen wollen. Der Berufungskläger habe ihn wiederum aufgefordert, sofort umzukehren. Als er dieser Aufforderung keine Folge geleistet habe, habe der Berufungskläger ihn nochmals aufgefordert, sofort umzukehren. Er habe ihn seitlich angerempelt und gemeint, ob er nun umkehre oder ob er einen Prügel holen müsse.