An der staatsanwaltschaftlichen Konfrontationseinvernahme vom 22. August 2023 sagte der Berufungskläger zu den Vorwürfen von B., diese seien erfunden und absolut nicht logisch. Er habe gesehen, dass jemand rumfluche. Die Frau sei vorbeigegangen und habe gesagt, jetzt fange er schon wieder an zu streiten. Es sei nicht logisch, wenn die Frau in die eine Richtung laufe und B. in die andere. Er bleibe bei seinen bei der Polizei gemachten Aussagen.