Es stimme nicht, dass er B. gedroht hätte. Es sei genau so gewesen, wie er gesagt habe. Wenn er einen Prügel geholt hätte, wäre B. schon längst weg gewesen. Das sei nicht logisch. An der Hauptverhandlung vor Bezirksgericht am 27. November 2023 bestritt der Berufungskläger, B. gegen dessen Willen dazu gebracht zu haben, den Wanderweg Richtung y. zu verlassen. Auf weitere Äusserungen verzichtete er.