Sie hätten einfach eine Diskussion über den Draht und den Wanderweg gehabt. Er selbst habe vielleicht noch gesagt, ob B. überhaupt wisse, um was es beim Entscheid über den Wanderweg gegangen sei, dass man ihm den Weg mit Lug und Betrug reingedrückt habe. Der Berufungskläger ergänzte noch, im Polizeiprotokoll habe es ein Wirrwarr gegeben, weil der Polizist am Anfang gesagt habe, es gehe nur um eine Person. Es sei aber um zwei Personen gegangen. Deshalb habe er zuerst ausgesagt, es sei nicht B. gewesen. Erst nach einer Weile habe der Polizist zugegeben, dass es um zwei Personen gegangen sei. Es stimme nicht, dass er B. gedroht hätte.