2. Sachverhalt 2: Nötigung 2.1. Vorbringen Berufungskläger Anlässlich der Berufungsverhandlung schilderte der Berufungskläger zusammengefasst, er habe jemanden beim Wegweiser fluchen gehört. Als er hinausgegangen sei, sei die Frau an ihm vorbei und habe gesagt, jetzt fange er wieder an zu streiten. Vielleicht habe sie ihn (den Berufungskläger) gemeint. Er habe den Mann gefragt, was das Problem sei. Der Mann habe gemeint, er sei B. (…). Er wolle den Wanderweg begehen und es sei eine Schweinerei, dass es hier einen Draht habe. B. habe sich durch den von ihm für die Kühe gespannten Draht gehindert gefühlt, den Wanderweg Richtung y. zu begehen.