1.3.2. Polizeirapport vom 17. März 2022 inkl. Fotodokumentation Gemäss Polizeirapport vom 17. März 2022 hat H. der Polizei am 13. Februar 2022 gemeldet, dass der Berufungskläger erneut Glühwein verkaufe. Die ausgerückte Polizei habe bei ihrer Ankunft ein Paar gesehen, welches sich von einer Bank vor dem Haus des Berufungsklägers erhoben, zwei Becher entsorgt habe und den Wanderweg weiterspaziert sei. Weiter habe der Polizist G. erkennen können, dass der Berufungskläger einen Wärmetopf ins Gebäude getragen habe. Auch hätten sie das Schild mit der Aufschrift «Zu verkaufen Glühwein Becher à Fr. 5.-» bemerkt.