1.2. Aussagen Zeuge G. Anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Zeugeneinvernahme vom 21. August 2023 sagte der Zeuge G. aus, er habe am 13. Februar 2022 als ausrückender diensthabender Polizist beobachten können, wie ein Paar am Wohnort des Berufungsklägers zwei Becher bei der offenen Scheunentüre entsorgt hätten. Sie seien anschliessend auf dem Wanderweg weiter spaziert. Als sie (die Polizeibeamten) vor Ort eingetroffen seien, um die Kontrolle zu machen, hätten sie gesehen, wie der Berufungskläger beim Scheuneneingang einen Kochtopf behändigt habe. Er habe den Topf in den privaten Bereich weggetragen, als er sie gesehen habe.