1. Sachverhalt 1: Widerhandlung gegen das Gastgewerbegesetz 1.1. Vorbringen Berufungskläger Der Berufungskläger bestritt anlässlich der Berufungsverhandlung, Alkohol verkauft zu haben. Wenn er einmal etwas verkauft habe, dann sei es ein alkoholfreier Glühwein von Coop gewesen. Das Werbeschild habe er bekommen. Jemand habe zu ihm gesagt, er solle Glühwein verkaufen. Der Berufungskläger habe geantwortet, er dürfe keinen alkoholhaltigen Glühwein verkaufen. Diese Person habe dann gemeint, er solle es mit alkoholfreiem Glühwein probieren, was er gemacht habe.