2020, N. 6 zu Art. 10 StPO). Indizien oder Beweiszeichen sind Tatsachen, von denen auf das Vorliegen einer unmittelbar entscheiderheblichen Tatsache geschlossen werden kann. Der Indizienbeweis ist dem direkten Beweis 109 - 216 Geschäftsbericht 2024 der Gerichte – Gerichtsentscheide