6. Der Verteidiger von A. (folgend: Berufungskläger) reichte am 11. März 2024 die Berufungserklärung ein und stellte die Rechtsbegehren, das Urteil des Bezirksgerichts Appenzell I.Rh. vom 27. November 2023 sei aufzuheben und der Beschuldigte sei von Schuld und Strafe freizusprechen, alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. (…)