2. A. wird im Zusatz zu der vom Bezirksgericht Appenzell I.Rh. mit Urteil vom 17. August 2022 ausgefällten bedingten Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu je CHF 170.00 mit einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je CHF 170.00 bestraft, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von 2 Jahren. 3. A. wird mit einer Busse von CHF 600.00 bestraft. Bei schuldhafter Nichtbezahlung der Busse beträgt die Ersatzfreiheitsstrafe 6 Tage. 4. Die Verfahrenskosten, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von CHF 1‘000.00 und den Untersuchungskosten von CHF 1‘782.00, insgesamt CHF 2‘782.00, gehen zu Lasten von A.“