Busse CHF 2'500.00 Verfahrenskosten, bestehend aus: Staatsgebühr CHF 350.00 Polizeirechnung CHF 200.00 Gesamtbetrag CHF 3'050.00 6. Das Urteil wird im Strafregister eingetragen.» 3.2. Mit Schreiben vom 31. Juli 2023 erhob A. Einsprache gegen den Strafbefehl. 3.3. Die Staatsanwaltschaft hielt am Strafbefehl fest und überwies diesen samt Akten am 4. Oktober 2023 an das Bezirksgericht Appenzell I.Rh.