mit Urteil vom 17. August 2022 ausgefällten bedingten Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu je CHF 170.00 mit einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je CHF 170.00, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von 2 Jahren, bestraft. 3. A. wird zudem mit einer Busse von CHF 2'500.00 bestraft (Übertretungsbusse CHF 1'500.00 sowie Verbindungsbusse CHF 1'000.00), bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise mit einer Freiheitsstrafe von 15 Tagen. 4. Die Kosten des Verfahrens werden A. auferlegt. 5. Demnach hat A. zu bezahlen: