Sachverhalt 2 Am Sonntag, 10. Juli 2022, zwischen 11:45 und 12:00 Uhr, ging B. auf dem offiziellen, zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht ausgeschilderten Wanderweg von x. in Richtung y. über das Grundstück von A. Hierauf näherte sich A. B. vom Bauernhaus her und teilte diesem mit, dass dies kein Wanderweg sei und B. sofort auf den anderen Weg zurückgehen soll. Nach einer kurzen Diskussion über die rechtlichen Grundlagen dieses Wanderwegs wollte B. seinen Weg fortsetzen. Als B. einen Schritt vorwärts machte, rempelte A. diesen von seitlich vorne an und äusserte, ob er nun umkehre oder ob A. einen Prügel holen müsse.