104 - 216 Geschäftsbericht 2024 der Gerichte – Gerichtsentscheide 12. Mehrfache Widerhandlung gegen das Gastgewerbegesetz und Nötigung Der Beschuldigte hat sich durch den Verkauf von alkoholhaltigem Glühwein auf seinem Hof - ohne eine entsprechende Bewilligung zu besitzen - der mehrfachen Widerhandlung gegen das Gastgewerbegesetz schuldig gemacht (Art. 54 Abs. 1 GaG). Auch wenn ein direkter Beweis für den Verkauf von alkoholhaltigem Glühwein fehlt, kann der Sachverhalt aufgrund der zahlreichen Indizien als erstellt erachtet werden.