23 Abs. 4 AHVV). Das Renteneinkommen in Höhe von CHF 840'000.00 (CHF 42'000.00 x 20) und das Vermögen im Umfang von CHF 570'377.00 wurden damit korrekt erfasst und die Beiträge für Nichterwerbstätige auf dem massgebenden Vermögen von CHF 1'410'377.00 für das Jahr 2021 gestützt auf die ab 1. Januar 2021 geltenden Beitragstabellen Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige korrekt berechnet. Diese Berechnung wurde für von der Beschwerdeführerin im Übrigen auch nicht beanstandet.