SR 834.1]) erhoben. Die Beschwerdeführerin hat damit nicht, wie von ihr vorgebracht, Beiträge in der Höhe von CHF 1'460.00 erwirtschaftet, sondern einzig solche in Höhe von CHF 1'402.60 geleistet. 102 - 216 Geschäftsbericht 2024 der Gerichte – Gerichtsentscheide